Allgemein:

Das Haus + Gartenportal dient als Informationsportal und als Werbeträger für Produkte,
welche in erster Linie zu gefragten Produkten in der Haus und Gartengestltung gehören.

Es dient daher rein zur Produktinformation, zur Preisinformation und zur Vermittlung.
Die Vermittlung an die Vertriebsfirmen der jeweiligen Produkte ist für Sie unentgeldlich.
Desweiteren streben wir an, Ihnen möglichst umfangreiche Informationen u. Anzeigen
zum Thema "interessantes" rund um das Thema Haus und Garten zu bieten.

Sollte es zu geschäftlichen Abschlüssen mit den vermittelten Firmen kommen,
entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kostenl.
Wir freuen uns für Sie und wünschen Ihnen viel freude mit Ihren Produkten!
Wir weisen Sie hiermit darauf hin, daß diese Verträge völlig unabhängig
der Verantwortlichen des Haus + Gartenportales geschlossen werden.


Hilfsweise weisen wir Sie auf folgende AGB - Punkte des Haus + Gartenportal hin.

Einkauf:

1. Annahme und Änderungen Für unsere Bestellungen gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart ist, ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Anders lautende Bedingungen
des Lieferanten verpflichten uns ohne schriftliche Anerkennung auch dann nicht, wenn sie im Angebot
oder in der Bestellungsannahme (Auftragsbestätigung) genannt sind.

2. Bestellung Lieferungen und Leistungen, die nicht aufgrund schriftlicher Bestellungen ausgeführt sind,
werden nicht anerkannt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Vorbehalt Wir sind zu Änderungen dieser Bestellung jederzeit berechtigt. Ändern sich hierdurch die
Kosten des Lieferanten und oder die für die Vertragserfüllung notwendige Lieferfrist,
so erfolgt eine angemessene Berichtigung des Kaufpreises und/oder der Lieferfrist.
Etwaige Berichtigungsverlangen des Lieferanten müssen vor Durchführung der Änderungen von uns
schriftlich genehmigt worden sein.

4. Annullierung Wir behalten uns vor, diese Bestellung aus wichtigem Grund ganz oder teilweise zu
annullieren. Im Falle von Streik oder Aussperrung sind wir berechtigt, die Abnahme bestellter Waren
einschließlich der hierauf entfallenden Zahlungen bis zur Beendigung der Kampfmaßnahmen
zurückzustellen, ohne daß hieraus Ersatzansprüche hergeleitet werden können.
Mit dem Zugang unserer entsprechenden schriftlichen Anzeige ist der Lieferant verpflichtet, die Arbeit
einzustellen. Wir Verpflichten uns, den vereinbarten Preis für fertiggestellte und von uns angenommene
Ware zu bezahlen sowie dem Lieferanten die Kosten für die teilweise fertiggestellten Gegenstände
oder für zur Bestellung bereitgestelltes Rohmaterial zu erstatten. Der Lieferant verpflichtet sich,
unsere Anweisungen bez. solcher Gegenstände oder Materialien zu befolgen. Weitergehende Ansprüche
bestehen nicht.

5. Gefahrentragung Jede Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
der Ware trägt der Lieferant der bis zum Eintreffen der Ware bei uns unbeschadet der Regelung
über den Übergang des Eigentums. Verpackung wird nur bezahlt,
wenn eine Vergütung dafür ausdrücklich vereinbart wurde.

6. Versand Der Versand hat unter genauer Beachtung unserer jeweiligen Versandvorschriften zu
erfolgen und ist uns am Versandtag anzuzeigen. Sämtliche Versandpapiere müssen unsere
Bestellnummer und die komplette Warenbezeichnung enthalten, andernfalls gehen alle
entsprechenden Kosten, wie Warenstandsgelder, Umstellungsgebühren und dergl.
zu Lasten des Lieferanten . Jeder Sendung ist ein Lieferschein in zweifacher Ausfertigung mit Angabe
der Bestellnummer und Warenbezeichnung beizufügen. Überlieferungen sind nicht zulässig.

7. Gewährleistung Der Lieferant übernimmt, wenn nicht anders vereinbart ist, für seine Lieferungen
die Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet insbesondere dafür,
daß die Lieferung aus dem von uns vorgeschriebenen Werkstoff hergestellt ist und unseren Vorschriften
bzw. Zeichnungen entspricht. Der Lieferant ist darüberhinaus verpflichtet, für untaugliche
oder schadhafte Ware auch ohne rechtzeitige Mängelrüge auf Anforderung nach unserer Wahl umgehend
und kostenlos und frachtfrei Ersatz zu liefern, die Mängel zu beseitigen oder volle Gutschrift zu erteilen.
Durch unsere Zahlung wird die Gewährleistung des Lieferanten und unser Recht
der Mängelrüge nicht beeinflußt.

8. Schutzrechte Durch Annahme dieser Bestellung verpflichtet sich der Lieferer, alle Entwürfe,
Informationen, Zeichnungen und Konstruktionsdaten im Zusammenhang mit diesem Auftrag
geheimzuhalten. Gegenstände, die wir in Zusammenarbeit mit dem Verkäufer entwickelt
oder weiterentwickelt haben, dürfen nur an uns geliefert werden.

9. Modelle, Werkzeuge Materialbeistellung Modelle, Zeichnungen, Formen und sonstige Hilfsmittel,
die wir stellen, bleiben unser Eigentum. Soweit nicht anders vereinbart worden ist,
sind sie uns nach Ausführung des Auftrages unaufgefordert zurückzusenden. Von uns beigestelltes
Material bleibt ob in derselben oder veränderten Form, bis zur völligen Rücklieferung oder
Bezahlung gleichfalls unser Eigentum. Die Gegenstände sind, solange sie sich im Besitz des Lieferanten
befinden, als unser Eigentum zu kennzeichnen, sorgfältig autzubewahren und vom Lieferanten
ohne Kosten für uns gegen Feuergefahr und Diebstahl zu versichern; sie dürfen weder verwertet
noch vervielfältigt, noch dritten Personen zugänglich gemacht werden.
Andernfalls haftet uns der Lieferant für den Schaden.

10. Patente Der Lieferant haftet dafür, daß durch die Lieferung und Verwendung solcher Ware,
die nicht nach unseren Zeichnungen oder Angaben hergestellt worden sind,
Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

11 .Lieferung Fracht einschließlich Verpackung geht zu Lasten des Lieferers.
Grundsätzlich beziehen wir Ware 'frei Haus' bzw. Verwendungsstelle.

12. Lieferzeit Die vereinbarten Liefertermine sind, höhere Gewalt ausgenommen verbindlich.
Erkennt der Lieferant, daß er die Lieferzeit nicht einhalten kann,
so hat er uns von allen Umständen, welche die Einhaltung der Lieferfrist unmöglich machen,
zu benachrichtigen, um uns dadurch rechtzeitig anderweitige Dispositionen zu ermöglichen.
Bei Lieferverzug sind wir berechtigt, Nachlieferungen und Schadenersatz wegen Nichterfüllung
zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

13. Abtretung Ohne unsere ausdrückliche schriftliche Genehmigung sind die Rechte und Pflichten
des Lieferers aus diesem Vertrag nicht übertragbar.

14. Rücktritt Falls eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen und finanziellen
Verhältnisse des Lieferanten eintritt, insbesondere ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs-
oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt wird, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, wenn durch die vorgenannten Umstände die Abwicklung des Vertrages gefährdet erscheint.
Die Annahme von Teillieferungen und Teilleistungen nach dem Eintritt eines der obigen Umstände
berührt das Recht, den Vertrag im übrigen zu beenden nicht.

15. Verzicht Ein Verzicht auf eine oder mehrere dieser Bedingungen wirkt nur für den jeweiligen Einzelfall.
Die Verbindlichkeit der Bedingungen für frühere oder künftige Aufträge wird hierdurch nicht berührt.

16. Erfüllungsort Gerichtsstand ist Berlin.

Verkauf:

a) Allgemeines

Für alle Geschäfte gelten die nachstehend aufgeführten Geschäftsbedingungen.
Abänderungen dieser Bedingungen müssen schriftlich vereinbart werden.
Mündliche Abmachungen bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht und bedürfen keines schriftlichen
Widerspruchs.

b) Preisstellung
Sämtliche Angebote, Preise wie Lieferzeiten sind freibleibend und sind uns von den jeweiligen Firmen
vorgegeben. Die Preisstellung beruht auf den z.Z. der Angebotsabgabe maßgeblichen Material-, Lohn-
und Frachtkosten. Sollten bis zum Liefertag diesbezügliche Änderungen eintreten, behält die jeweils
vermittelte Firma eine entsprechende Angleichung vor. Ein Auftrag ist erst als angenommen zu betrachten,
wenn von uns eine schriftliche Bestätigung erfolgt ist. Für die Stornierung eines Auftrages ist in jedem Fall
eine vorherige schriftliche Zustimmung mit dem jeweiligen Vertragspartner erforderlich.

c) Versand, Gefahrenübergang, Versicherung
Die von uns abgegebenen Preise gelten jeweils ab Lager, ausschließlich Fracht und Verpackung.
Die Wahl des Auslieferungslagers bleibt dem jeweiligen Vertragspartner überlassen. Der Versand,
als auch etwaige Rücksendungen, erfolgen auf Kosten des Käufers, soweit nichts anderes mit dem
jeweiligen Vertragspartner vereinbart ist. Bei Lieferungen geht die Gefahr auf den Empfänger über,
sobald die Ware das Lager verläßt, bzw. dem Spediteur oder der Bahn übergeben ist, gem. § 447 BGB.
Auch wenn franko, cif, fob etc. verkauft worden ist, gehen etwaige auf dem Transportwege
entstandenen Beschädigungen zu Lasten des Käufers. Transportversicherungen werden nur auf
besonderen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.
Zu Eillieferungen sind wir berechtigt. Falls eine Bruchversicherung abgeschlossen ist,
sind etwaige Schäden durch bahnamtliche Bescheinigungen bzw. Tatbestandsaufnahme des
Transportinstituts einschließl. Originalfrachtbrief zu belegen, andernfalls wird die Ersatzpflicht abgelehnt.
Verpackung, die nach unserem Ermessen notwendig erscheint oder ausdrücklich verlangt wird,
wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.

d) Lieferzeit
Angaben über Lieferzeit beginnen mit der Auftragsbestätigung und enden mit dem Versand der Ware.
Verlangt der Käufer nach Erhalt der Auftragsbestätigung eine Änderung des Auftrages,
so beginnt eine neue Lieferfrist, und zwar mit der Bestätigung der Änderung des jeweiligen
Vertragspartners. Aufträge können nur insoweit geändert werden, als es sich um lagermäßige
Ware handelt. Ist bei Mitteilung der Änderung die Ware bereits gefertigt, so daß sie durch uns
voraussichtlich kurzfristig nicht anderweitig verwendet werden kann, muß der ursprüngliche Auftrag
bestehenbleiben. Kann eine Lieferfrist oder eine Lieferzeit von uns infolge höherer Gewalt, Kriegsfall,
Mobilmachung, innerer Unruhe, Beschlagnahme, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch
und sonstiger unvorhergesehener Betriebsstörungen, Verzögerung bei der Beförderung,
Importbeschränkungen etc. nicht eingehalten werden, kann der Käufer hieraus keine Rechte ableiten.
Der Liefertermin oder die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen hinausgeschoben.
Haben die Ereignisse ein unüberschauliches Maß angenommen, sind wir zum Rücktritt vom Auftrag
berechtigt, ohne daß der Käufer Ansprüche gegen uns geltend machen kann.

e) Zahlung
Siehe der Agb`s der jeweilgen vermittelten Vertragspartner.

f) Eigentumsvorbehalt
Siehe der Agb`s der jeweilgen vermittelten Vertragspartner.

g) Beanstandungen, Gewährleistung
Beanstandungen wegen unrichtiger Lieferung oder Materialfehlern sind dem vermittelten Vertragspartner
soweit nicht andersmit diesem vereinbart, schnellstens, innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware
schriftlich mitzuteilen.

h) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung für beide Teile ist Berlin bzw. der Jeweilige Gerichtstand
der vermittellten Firma. Das Rechtsverhältnis untersteht dem deutschen Recht.
Der Vertrag bleibt auch bei Unwirksamwerden einzelner Punkte seiner Bedingungen verbindlich.




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